Informationen zum Pfand
Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.
Bitte beachten Sie!
Sie bestellen eine Gefahrgutlieferung im Mehrwegkarton. Da das Verpackungsmaterial hierfür sehr kostenintensiv ist, berechnen wir hierfür einen Pfandbetrag in Höhe von 10,00€. Der Karton dient Ihnen gleichzeitig für den kostenlosen Versand Ihrer defekten Batterie an uns.
Dies bedeutet, Sie schicken uns die Versandverpackung wieder zurück.
Wie gehen Sie vor:
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Sie erhalten zusammen mit Ihrer Ware einen frankierten Retourenschein.
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Bitte legen Sie alle mitgelieferten Versandmaterialien zurück in den Karton.
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Karton verschließen
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Retourenlabel gut sichtbar ÜBER das vorhandenen Adresslabel kleben.
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Paket in der nächsten DHL-Filiale abgeben.
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Nach Erhalt des Kartons statten wir Ihnen den gezahlten Pfandbetrag zurück.
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Haben Sie eine alte, defekte Batterie so können Sie diese gerne mit in den Karton verpacken und in diesem Paket an uns zurücksenden. Wir entsorgen diese sodann fachgerecht.