Gefahrgutschulungen
Gefahrgutschulungen – Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien & Akkus
AkkuPlus.de bietet praxisorientierte Gefahrgutschulungen für den sicheren Transport und die Handhabung von Lithium-Ionen-Batterien und Akkus. Unsere Schulungen richten sich an Unternehmen, Logistikdienstleister und Fachpersonal, die gesetzliche Vorschriften einhalten und Risiken minimieren möchten.
Unsere Schulungsinhalte:
✔ ADR-, IATA- und IMDG-Vorschriften für Lithium-Batterien
✔ Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation
✔ Praktische Tipps für Lagerung und Transport
✔ Zertifizierte Teilnahmebescheinigung
Mit unseren Gefahrgutschulungen erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen, erhöhen die Sicherheit und vermeiden Bußgelder.
Lithiumhaltigen Batterien und Zellen im internationalen Transportrecht werden als Gefahrgut eingestuft.
Sie fallen unter die Gefahrgutklasse 9 als „verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ und unterliegen besonderen Transportvorschriften, abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger.
Für einen Transport von Lithiumbatterien und -zellen, egal ob national oder international sind die verschiedenen Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung relevant.
Wir beachten beim Transport von Lithiumbatterien und -zellen diverse Vorschriften und bilden / schulen unser Personal.
Da in den Vorschriften jährlich viele Änderungen und Anforderungen dazu kommen oder geändert werden, frischen wir unser Wissen jedes zweite Jahr!
Am 21.04.2016 Unterweisung von Personen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr beteiligt sind gemäß ADR Kapitel 1.3
Es wurden folgende Inhalte vermittelt:
- Rechtsgrundlagen
- Wichtige Begriffe und verantwortlich Beteiligte
- Technische Erläuterungen
- Risiken und Gefahren
- Lithiumbatterien richtig klassifizieren
- Freistellungen
- Lithiumbatterien richtig verpacken, incl. beschädigte Lithiumbatterien
- Markieren und Kennzeichnen im Straßenverkehr
- Dokumente und Begleitpapiere
- Beladen und Entladen von Versandstücken
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Am 04.04.2014 hat Akkuplus.de an der Schulung gem. Kap. 1.3 i.V. m. Abschnitt 1.10.2 ADR teilgenommen:
folgende Themen wurden bearbeitet:
- Allgemeiner Teil
- Besonderer Teil Straßenverkehr
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Am 15. November 2011 hat Firma Akkuplus.de an einer Unterweisung gemäß § 27 (5) und § 29 (5) GGVSEB i.V.m. 8.2.3 ADR / 1.3 ADR für an der Beförderung gefährlicher Güter teilgenommen:
folgende Themen wurden bearbeitet:
- Gefahrguttransporte in kleinen Mengen durch Betriebe gem. ADR 2011
- Arbetigeberverantwortung und die Arbeitnehmerverantwortung
- Definition des Begriffes GEFAHRGUT
- Definition des Begriffes BEFÖRDERUNG
- Das ADR 2011 im Überblick
- Verantwortlichkeiten aus benachbarten Sicherheitsrechtsgebieten
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