Rauchmelder

Ein Rauchmelder pro Etage gilt als Mindestabsicherung, optimal ist ein Rauchmelder pro Raum. Rauchmelder sind ein enorm wichtiges Element im Sicherheitskonzept. Mit 36% ist Feuer die größte Sorge der Menschen, wenn es um ihr Zuhause geht. Zudem macht die Rauchmelderpflicht in vielen Bundesländern Brandschutz ohnehin zur Pflicht.

Rauchmelderpflicht in folgenden Bundesländern:

Beinahe alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand in Deutschland, über 600 Todesopfer pro Jahr – wären alle Wohnungen und Häuser in Deutschland mit einem Rauchmelder ausgestattet, ließe sich diese Zahl drastisch reduzieren.

In sechs deutschen Bundesländern wurde inzwischen eine Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung mit aufgenommen.

Während im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Rauchmelderpflicht derzeit auf Neubauten beschränkt ist, gehen die gesetzlichen Vorgaben in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein noch einen – sinnvollen – Schritt weiter: hier gibt es auch eine Regelung für Bestandsbauten. Während in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis spätestens Ende 2009 Rauchmelder installiert sein müssen, sind die Fristen in Hamburg (bis Ende 2010) und Hessen (bis 2014) etwas großzügiger gesteckt.

Ein Novum gibt es noch in Mecklenburg-Vorpommern: Hier sind auch die Mieter für den Einbau verantwortlich, während in den übrigen Bundesländern die Besitzer der Wohnungen und Häuser für die Installation sorgen müssen.


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